Umweltgerechte Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten
Planung · Montage · Service
Umweltschutz im Betrieb - die Anforderungen steigen mit wachsendem Umweltbewusstsein und behördlichen Auflagen. Deshalb erweisen sich die bisher getroffenen Umweltschutzmaßnahmen oftmals als unzureichend.
Unsere Lösungen entsprechen dem Stand der Technik unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Beratung und Ausführung aus einer Hand
Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und empfehlen Ihnen die geeigneten und vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Für Ihre spezifischen Anforderungen haben wir die passenden Lösungen und Produkte, auf die Sie sich verlassen können.
- Lagerwannen mit Gitterrosten
- Abfüllplätze
- Fass- und Kleingebinde-Steckregale
Wir werden vom TÜV Nord für Tätigkeiten als Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz überwacht (s. Zertifikat).
Wasserhaushaltsgesetz Paragraph 19g vom 23.02.2003
„Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdenter Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefärdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen müssen so beschaffen sein und so eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass eine Verunreinigung der Gewässer oder eine sonstige nachteilige Veränderung ihrer Eigenschaften nicht zu besorgen ist.“
Einstufungen gemäß Gefahrstoffverordnung
R10 | entzündlich flüssig, Flammpunkt 21-55 °C |
R 11, R 15, R 17 | leicht entzündlich (F) flüssig, Flammpunkt < 21 °C |
R 12 | hochentzündlich (F+) flüssig, Flammpunkt < 0 °C, Siedepunkt max. 35 °C Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt > 55 °C |
Voraussetzungen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten
„1. hinsichtlich des technischen Aufbaus
a) die Lagerbehälter sind doppelwandig oder sie stehen als einwandige Behälter in einem flüssigkeitsdichten Auffangraum (Auffangwanne)
b) Auffangräume sind so bemessen, dass sie das Volumen des größten Einzelbehälters, mindestens aber 10 % des gesamten Lagervolumens zurückhalten können. Auffangräume dürfen grundsätzlich keine Abläufe haben.
c) In Wasserschutzgebieten müssen durch den Auffangraum 100 % des Lagervolumens zurückgehalten werden.“
Wassergefährdungsklassen
WGK 1 | Schwach wassergefährdend |
WGK 2 | Wassergefährdend |
WGK 3 | Stark wassergefährdend |