Abgasabsauganlagen
Planung · Montage · Service
Regelmäßige Abnahmen von Abgasabsauganlagen nach der Arbeitsstättenverodnung
§4 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, dass der Arbeitgeber raumlufttechnische Anlagen in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit hin prüfen lassen muss.
Nach der BG-Regel „Arbeitsplätze mit Arbeitsplatzlüftung“ (BGR 121) müssen auch Abgas-Absauganlagen vor Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Installation, Funktion und Aufstellung geprüft werden. In regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) sowie nach wesentlichen Änderungen muss diese Prüfung durch eine befähigte Person nach Betriebsstättenverordnung widerholt werden.
Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Prüfbuch oder Prüfbericht zu dokumentieren.
Feuerwehren
Auszug aus der DGUV Vorschrift 49
Kraftbetriebene Aggregate müssen so beschaffen und ausgerüstet sein, dass Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen...bei der Inbetriebnahme... vermieden werden.
zu § 7: "Gefährdungen werden z.B. vermieden, wenn an Aggregaten mit Abgasschläuchen angeschlossenwerden können."
zu § 20: "Verbrennungsmotoren sind so zu betreiben, dass Feuerwehrangehörige durch Abgase nicht gefährdet werden."
Wir unterstützen Sie bei Planung, Montage und Abnahme Ihrer Abgas-Absauganlage und bieten Ihnen auch danach einen umfassenden Service.
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