Druckluftanlagen
Planung · Montage · Service
Vorbereitung zur Drückprüfung (Druckbehälter des Kompressors)
Druckbehälter mit maximal zulässigen Betriebsdrücken über 0,5 bar unterliegen seit 2002 der EG-Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräterichtlinie). Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind für überwachungsbedürftige Anlagen wie Druckbehälteranlagen, Dampfkesselanlagen und Füllanlagen Prüfungen vor der Inbetriebnahme sowie wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben. Dazu können äußere und innere Prüfungen gehören, aber auch die Funktionsprüfung der sicherheitstechnischen Ausrüstung.
Wird vom TÜV eine Druckprüfung gefordert, kümmern wir uns um die Vorbereitung, machen mit dem TÜV einen Termin aus und begleiten die Abnahme vor Ort. Die Abnahme selber erfolgt dann durch den TÜV.