Hebetechnik

Planung · Montage · Service

Regelmäßige Abnahmen von Hebebühnen und Grubenhebern

Die Berufsgenossenschaftliche Regelung (BG-Regel 500) zum Betreiben von Hebebühnen (Kapitel 2.10) sieht regelmäßige und außerordentliche Prüfungen vor, um sicherheitstechnische Mängel systematisch zu erkennen und zu beheben.

Die regelmäßige Prüfung für Hebebühnen - und damit auch Grubenhebern - soll durch einen Sachkundigen in Abständen von längstens einem Jahr nach der ersten Inbetriebnahme erfolgen. Der Sachkundige muss dabei über eine fachliche Ausbildung und ausreichende Erfahrung im Umgang mit Hebebühnen verfügen sowie mit allen relevanten Regelungen und Bestimmungen vertraut sein, damit er den Zustand der Hebebühne beurteilen kann.

Außerordentliche Prüfungen, z. B. nach Instandsetzung tragender Teile, können durch einen Sachverständigen durchgeführt werden, der Hebebühnen prüfen und gutachterlich beurteilen kann.

Alle Prüfungen müssen im Prüfbuch dokumentiert werden.

Wir führen für Hebebühnen und Grubenheber Montage, Abnahme und Service durch.

Adresse

Theodor-Storm-Str. 21
25451 Quickborn

Telefon

+49 (0)4106 / 71019

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